Neue Namen für Sojamilch und Co.

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Käse aus tierischer Milch sein muss. Ob Wurst aus Fleisch bestehen muss, bleibt aber offen. Das Urteil bestätigt, dass sich auch neue Produkte an die Spielregeln halten müssen und ist zugleich ein Beitrag für die Diskussion um eben diese Regeln...

Die Begriffe Milch, Butter, Sahne, Joghurt usw. dürfen nur für Lebensmittel benutzt werden, die aus Kuh-, Schaf- oder Ziegenmilch hergestellt werden. Das Urteil des EuGH war zu erwarten, denn diese Begriffe sind gesetzlich eindeutig festgelegt. Das heißt aber nicht, dass „vegetarischer Käse“, „Soja-Milch“ und „Tofu-Butter“ ganz aus den Regalen verschwinden. Verbraucherinnen und Verbraucher werden sich jedoch zum Teil an neue Namen gewöhnen müssen. Eine der wenigen, gesetzlich gestatteten Ausnahmen: Kokosmilch.

Der gesetzliche Rahmen für Fleisch und Wurst sieht anders aus und stand in diesem Verfahren nicht zur Debatte. Verbraucherinnen und Verbraucher werden also wie gewohnt „Tofu-Wurst“ und „Vegetarisches Schnitzel“ im Kühlregal finden. Die Diskussion um diese Begrifflichkeiten wird derzeit in der Deutschen Lebensmittelbuchkommission geführt, in der auch unsere Ernährungsexpertin vertreten ist.

Für die VERBRAUCHER INITIATIVE ist klar: Die aktuelle Debatte um die richtige Bezeichnung vegetarischer und veganer Lebensmittel ist auch eine Debatte darum, ob die alte Gesetzeslage noch zu den neuen Produkten passt. Ein neuer Trend mag Anlass dafür sein – alles umkrempeln kann er nicht. Stattdessen sind kühler Kopf und Weitsicht gefragt, um zu alltagsnahen Regelungen zu kommen, die Verbraucherinnen und Verbrauchern Klarheit und Verlässlichkeit geben. 

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