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EU-Energielabel muss neu ,gelernt’ werden
04. März 2021Mit dem Stichtag 01. März 2021 trat das neue EU-Energielabel für die erste Gruppe von Haushaltsneugeräten - Geschirrspüler, Waschmaschinen und Waschtrockner, Kühlgeräte und elektronische Displays - in Kraft. Weitere Gerätegruppen werden schrittweise folgen. Mit dieser Umstellung stehen die Verbraucher vor der Herausforderung, dass "Erlerntes" fortan nicht mehr gilt.
Binnen 14 Arbeitstagen müssen der stationäre wie der Online-Handel ab dem 01. März 2021 auf das neue EU-Energielabel umstellen und die betroffenen Geräte für Verbraucher gut sichtbar kennzeichnen. Mit dem neuen Label ändert sich nicht nur das altbekannte Design, sondern auch der Aufbau der Energieeffizienzskala. Anders als bisher, reicht diese für die gelabelten Produkte nun von Klasse G (höchster Energieverbrauch) bis Klasse A (niedrigster Energieverbrauch).
Die VERBRAUCHER INITIATIVE hat die wichtigsten Änderungen rund um das neue EU-Energielabel in ihrem neuen Themenheft "Das neue EU-Energielabel" zusammengefasst. Ergänzt wird die 16-seitige Broschüre um praktische Tipps zum Energiesparen im ganzen Haushalt. Sie kann für 2,00 Euro (zzgl. Versand) unter www.verbraucher.com bestellt oder heruntergeladen werden.