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Last-Minute-Geschenke: Umtausch vorher klären

In einigen Tagen ist Heiligabend. Auf der Jagd nach fehlenden Geschenken werden in letzter Minute oftmals hektische Spontankäufe getätigt. Mit ihnen steigt das Risiko, dass die Gaben dem Beschenkten nicht gefallen. Die VERBRAUCHER INITIATIVE rät daher, sich vor dem Kauf zu erkundigen, ob ein Umtausch möglich ist.

Anders als häufig angenommen, haben Kunden grundsätzlich kein Recht auf Umtausch, nur weil die Ware nicht gefällt. Hier gilt: gekauft ist gekauft. Viele Händler sind jedoch kulant und räumen dieses Recht freiwillig ein. Oder sie akzeptieren nachträglich einen Umtausch. Ob der Händler das Produkt gegen ein anderes zurücknimmt, einen Gutschein über den Wert ausstellt oder den Verkaufspreis zurückzahlt, liegt allerdings in seinem Ermessen. Und er kann bestimmen, ob er auch benutzte oder nicht mehr originalverpackte Ware zurücknimmt. Ebenso kann er reduzierte Ware oder Sonderangebote vom Umtausch ausschließen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, fragt daher im Geschäft nach den geltenden Regelungen für den Umtausch und lässt sie sich schriftlich bestätigen.

Ist dagegen das Geschenk schon beim ersten Gebrauch fehlerhaft, greift die so genannte Gewährleistung. Das bedeutet, dass der Händler nachbessern oder Ersatz leisten muss. Die Gewährleistungsfrist beträgt bis zu zwei Jahren nach dem Kauf. Dabei ist es in den ersten sechs Monaten für Kunden einfacher, bei Mängeln zu ihrem Recht zu kommen. Denn bis dahin gilt die Vermutung, dass die Ware bereits mangelhaft war, als sie gekauft oder geliefert wurde. Erst danach muss der Kunde nachweisen, dass der Mangel bereits bei Erhalt der Ware bestanden hat. Schnelles Handeln ist daher empfehlenswert.

Bei Online-Käufen ist grundsätzlich ein Rückgaberecht Pflicht. Die kommerziellen Anbieter müssen ein Widerrufsrecht einräumen und beim Kauf darüber aufklären. Die gesetzliche Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Erhalt der Ware. Gründe für die Rücksendung müssen nicht genannt werden. Zu beachten ist aber, dass ihr eine ausgefüllte Widerrufserklärung beigefügt wird, die oft als Muster beiliegt. Eine kommentarlose Rücksendung reicht nicht aus.

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