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Meinungsfreiheit endet bei Beleidigungen
12. Mai 2026Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist Meinungsfreiheit als ein Grundrecht verankert. Doch immer wieder wird sie missbraucht, um Andersdenkende zu beleidigen und zu beschimpfen, vor allem im anonymen Raum des Internets. Mit einem Vortrag möchte die VERBRAUCHER INITIATIVE über dieses Grundrecht informieren und Verbraucherinnen und Verbraucher für seine Bedeutung und Grenzen sensibilisieren...
Ohne Meinungsfreiheit kann eine Demokratie nicht funktionieren. Beleidigungen, Hassreden oder Verleumdungen gefährden sie allerdings. "Diese Äußerungen sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, ganz im Gegenteil - sie sind strafbar", betont Guido Steinke, Rechtsanwalt bei der VERBRAUCHER INITIATIVE.
In seinem Vortrag anlässlich des Ehrentages zum Geburtstag des Grundgesetzes am 23. Mai erläutert Herr Steinke das Grundrecht der Meinungsfreiheit und seine Bedeutung für Verbraucherinnen und Verbraucher. Der Vortrag findet am 21. Mai von 15 bis 15.45 Uhr über Zoom statt. Dabei geht es ihm vor allem darum, was unter die Meinungsfreiheit fällt und wo ihre Grenzen liegen. Als Jurist und Fachreferent für den Bereich Internet nimmt er besonders Meinungsäußerungen im Netz unter die Lupe: "Ziel ist, ein Gespür für die Grenzen der Meinungsfreiheit zu entwickeln, auch und vor allem im Internet." Nach dem Motto: "Meine Meinung, Deine Meinung: Es ist gut, eine zu haben, und sie zu äußern - ohne zu beleidigen!" Anschließend gibt es eine Fragerunde mit Austauschmöglichkeit für die Teilnehmenden.
Interessierte sind herzlich eingeladen, kostenlos und ohne vorherige Anmeldung über die folgenden Zugangsdaten teilzunehmen:
Meeting-ID: 819 6814 8179, Kenncode: 701783.
Dies ist eine Veranstaltung der VERBRAUCHER INITIATIVE im Rahmen des Projektes "Verbraucher60plus". Weitere Vorträge zu den Themen Internet, Gesundheit und Ernährung finden Sie hier: www.verbraucher60plus.de/themen-termine.