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Neue Pfandregeln ab 2022

Bereits Mitte des Jahres beschlossen Bundesrat und Bundestag eine Änderung des Verpackungsgesetzes. Dort enthalten sind unter anderem neue Regeln zum Getränkepfand. Ab Anfang 2022 wird nun künftig neben Bier und Mineralwasser auch auf alle Säfte, Smoothies und Alkoholische Mischgetränke in Flaschen oder Dosen ein Pfand erhoben. Bislang waren diese noch von der Pfandpflicht ausgenommen.

Seit mehr als 18 Jahren ist Deutschland in punkto Pfandsystem Vorreiter in Europa und somit vielen Ländern einen guten Schritt voraus. Das Pfand für Mehrwegflaschen (z.B. Bier, Mineralwasser, Säfte) in Höhe von 8 oder 15 Cent ist in Deutschland fest etabliert. Daneben ist das Pfand in Höhe von 25 Cent auf Einwegflaschen aus Glas und PET sowie auf einige Getränkedosen ebenfalls bekannt. Vor allem viele Säfte, Milchprodukte und Softdrinks in Einwegflaschen oder Dosen waren jedoch bisher vom Pfand ausgenommen. Dies ändert sich nun. Das Bundesumweltministerium will mit den neuen Regeln den Plastikverbrauch verringern. Außerdem soll dadurch weniger Plastikmüll in der Natur landen.

Ab 1. Januar 2022 gilt: Alle Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff und alle Getränkedosen sind ab sofort pfandpflichtig. Somit ist nun auch beim Kauf von Frucht- und Gemüsesäften, Smoothies, Alkoholischen Mischgetränke sowie Energiedrinks Pfand zu zahlen. Für Mehrwegflaschen beträgt dieses weiterhin 8 bzw. 15 Cent, für Einwegflaschen oder -dosen 25 Cent. Ab dem Jahr 2024 soll es schließlich gar keine pfandfreien Flaschen mehr geben. Spätestens dann ist selbst auf Milch sowie Kaffee- und Milchgetränke in Einweg- oder Mehrwegflaschen Pfand zu zahlen. Zudem müssen alle PET-Flaschen ab 2025 mindestens 25 Prozent Rezyklat, also recyceltes Plastik, enthalten. Ab 2030 liegt der Mindestanteil an Rezyklat dann sogar bei 30 Prozent und gilt für alle Einwegflaschen aus Kunststoff. 

Vor allem kommunale Reinigungsbetriebe sehen den neuen Regelungen positiv entgegen. Städte müssen jährlich mehrere hundert Millionen Euro für die Reinigung des öffentlichen Raums aufwenden. Erwartet wird nun ein nachhaltigerer Umgang mit Verpackungsabfällen. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband sieht die finanzielle Mehrbelastung durchaus kritisch. Daneben gibt es allgemeine Bedenken hinsichtlich der einbezogenen Milchprodukte. Durch Rückstände könnte es hier schnell zu hygienischen Problemen wie Schimmel kommen. Trotz diesen Bedenken begrüßt die VERBRAUCHER INITIATIVE die neuen Regelungen insgesamt. „Die zunehmende Konzentration auf Nachhaltigkeit und Klimaschutz ist notwendig und wichtig“, so Fachreferentin Belinda Bäßler. Außerdem sind die einheitlichen Regeln für Verbraucherinnen und Verbraucher besser nachvollziehbar.

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