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Kennzeichnung: verwirrend und mangelhaft

Die VERBRAUCHER INITIATIVE e. V. zu Aromen in der Zutatenliste

Berlin, 2. Dezember 2013. Mitten im Kerzenschein der Vorweihnachtszeit wirft der jüngste Schokoladentest der Stiftung Warentest ein grelles Licht auf die Schwächen der Zutatenlisten auf Lebensmittelpackungen. Denn wo sich, wie im aktuellen Falle, Experten sich um die Auslegung von Kennzeichnungsvorschriften streiten müssen, bleiben Verbraucher beim Einkauf allein.

Die Zutatenliste der untersuchten Nuss-Schokolade wies "natürliches Aroma" aus, die Tester fanden jedoch Piperonal und befanden, dies sei chemisch hergestellt. Ergebnis: Abwertung, Produkt mangelhaft. Das ist ein harter Schlag - auch für Verbraucher. Sie nämlich fühlen sich nun getäuscht und haben doch keine Chance, dieses Gefühl durch Wissen zu beherrschen. Denn die Rechtslage ist verwirrend und für Verbraucher nicht nachvollziehbar: "Der Hinweis "natürliches Aroma" bedeutet lediglich, dass der Stoff in der Natur in einem Material vorkommen muss, das als Lebensmittel gegessen werden könnte", erläutert Laura Gross von der VERBRAUCHER INITIATIVE. Die Fachreferentin: "Er muss nicht aus den Produkten gewonnen worden sein, die auf der Verpackung abgebildet sind, er muss nicht mal nach ihnen schmecken. Es ist zudem völlig gleichgültig, wie er hergestellt wurde."

Der medienwirksam ausgetragene Streit zeigt deutlich: Die lebensmittelrechtlichen Begriffe in den Zutatenlisten sind oft sehr weit vom normalen Sprachgebrauch und dem allgemeinen Verständnis entfernt, mit dem Verbraucher sie lesen. Gerade im Falle der Aromen, Zusatzstoffe und Enzyme bleiben Verbraucher daher allzuoft ohne echte Information zurück. Ohne brauchbare und verlässliche Zutatenangaben können Verbraucher aber nicht selbst entscheiden - weder, was sie kaufen, noch, was sie glauben wollen. "So entsteht ein Gefühl von Unsicherheit, das sich leicht ausnutzen lässt", kritisiert die Diplom-Oecotrophologin.

Das Piperonal, das die Tester als chemisch hergestellt bemängelten, kommt in der Natur durchaus vor. Wie es korrekt zu kennzeichnen wäre und ob die Abwertung rechtens war, werden der betroffene Schokoladenhersteller und die Stiftung Warentest nun vor Gericht klären müssen. Doch das macht letztlich nur eines klar: Kennzeichnungsregeln, die von Experten im Streit ausgelegt werden müssen, sind für Verbraucher keine Hilfe.


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