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Kleinste Teilchen werden sichtbar
11. Juli 2013Die VERBRAUCHER INITIATIVE zur Nano-Kennzeichnung für Kosmetika
Berlin, 11. Juli 2013. Nanopartikel sind in Kosmetika schon lange im Einsatz. Die prominentesten Vertreter haben gerade jetzt Hochsaison: nano-Titandioxid und nano-Zinkoxid sorgen in Sonnenschutzprodukten für unsichtbaren Schutz. Seit heute müssen sie auf der Verpackung auch gekennzeichnet werden.
Bisher konnten Verbraucher zwar wissen, dass Nanomaterialien den verschiedensten Alltagsprodukten besondere Eigenschaften oder Funktionen verleihen. Sie hatten aber keine Möglichkeit, herauszufinden, um welche Materialien es sich handelt und wo sie konkret eingesetzt werden. In den Zutatenlisten kosmetischer Mittel wird nun "nano" hinter jedem Stoff in der Zutatenliste stehen, der als Nanomaterial eingesetzt wurde. "Für Verbraucher bedeutet das einen Gewinn an Transparenz. Was bisher unsichtbar nur Gegenstand von Diskussionen war, wird nun eine sichtbare Zutat", so Laura Gross, Fachreferentin der VERBRAUCHER INITIATIVE.
Kennzeichnungspflichtig werden, so will es die Definition in der Kosmetik-Verordnung, all jene Stoffe, die absichtlich hergestellt wurden, unlöslich oder biologisch beständig und in Länge, Höhe oder Breite zwischen einem und 100 Nanometer groß sind. Daher sind zwar nicht alle absichtlich hergestellten Nanomaterialien kennzeichnungspflichtig. "Doch ein erster Schritt ist getan und wird der kontinuierlichen Sicherheitsforschung und Risikobewertung zugute kommen", so Gross.
Mehr über Nanomaterialien in Kosmetika, die neue Kennzeichnung und die eingesetzten Partikel erfahren Sie unter www.nanoportal-bw.de. Das Informationsangebot des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) informiert sachlich, umfassend und verbraucherfreundlich rund um das Thema Nanotechnologien im Alltag. Die VERBRAUCHER INITIATIVE betreut das Online-Portal im Auftrag des MLR.